Häufig gestellte Frage

wie kündige ich ordentlich?

Zuletzt aktualisiert vor 8 Tagen
Grundsätzlich und überall wird zu Ihrer Sicherheit eine Kündigungen nur zugestimmt und Ihnen der Auth-Code Ihrer Domain zugesendet, wenn eine ordentliche Kündigung vorliegt.
Daher kündigen Sie bitte per Email (von Ihrer hinterlegten Emailadresse) und zusätzlich drucken Sie sich bitte das Kündigungsformular aus und senden oder faxen Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben uns zu.
Um Ihre Identität zu belegen ist es notwendig, dass Sie uns Ihre Kundennummer und letzte Rechnungsnummer nennen.

Hinweise: Kündigungsfrist ist immer 21 Tage vor Rechnungslaufzeitende.
Mit der Bestätigung Ihrer Kündigung senden wir Ihnen den Auth-Code Ihrer Domain
an die für Ihre Domain hinterlegte Emailadresse oder an Ihre Rechnungsempfänger-Emailadresse.
Beachten sie bitte den Vorgang besonders für COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ -Domains im Text unten!

Natürlich sind Sie bei uns jederzeit wieder herzlich willkommen.

Wünschen Sie einen Besitzerwechsel Ihrer Domain, benutzen Sie hierfür bitte das Formular Besitzerwechsel

Mit freundlichen Grüßen Georg Wehowski

------------------------------------------
Für einen Domainumzug zu uns oder umgekehrt (Kündigung) benötigen wir oder der neue Provider den Auth-Code Ihrer Domain.

Ab 9. Dezember 2008 bieten die DENIC und ihre Mitglieder den Domaininhabern, die ihren Provider wechseln wollen, ein neues Verfahren an. Es basiert auf der Übermittlung eines Passworts, das in Anlehnung an internationale Gepflogenheiten AuthInfo genannt wird. Diese AuthInfo ist nur für diesen speziellen Vorgang des Providerwechsels vorgesehen und bezieht sich immer auf eine bestimmte Domain.
https://www.denic.de/fragen-antworten/faqs-fuer-domaininhaber/#code-42

Bei .org-,.info-,.biz-,.us-,.name- und .cn-Domains benötigen wir für die Übernahme einen sog. Authorisierungs-Code (AUTH-CODE), den der derzeitige Domaininhaber bei seinem derzeitigen Provider erfragen kann. Dieser Code fungiert wie ein Passwort und ermächtigt uns die Domain zu übernehmen.

Im Fall einer Domainübernahme muss vor der Antragsstellung dem bisherigen Provider eine schriftliche Kündigung für die Domain vorliegen.

Bitte loggen Sie sich in Ihren passwortgeschützten Kundenlogin Ihres alten Providers ein
Nachdem Sie sich eingeloggt haben, erhalten Sie eine Auswahl verschiedener Menüpunkte.
Dort finden Sie den Menüpunkt "Vertragsbetreung" oder die Möglichkeit
in Ihrem Konfigurationsmenü darüber zu entscheiden, ob eine Domain gesperrt werden soll oder nicht. Sperre bedeutet, dass diese Domain nicht für einen Providerwechsel freigegeben werden kann (Status "lock"). Somit kann vermieden werden, dass Ihre Domain zu einem anderen Provider umgezogen wird, ohne dass Sie dies wünschen.

Suchen Sie bei Ihrem alten Provider in der FAQ mit dem Stichwort: "Auth-Code" oder "AuthInfo"

Wichtiger Hinweis: Bei den Domain-Endungen .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ und .NAME geht beim Start des Providerwechsel eine e-mail an den Domaininhaber laut Whois, die er bestätigen muss, damit der Providerwechsel gestartet wird.
Bei diesen Domain-Endungen ist daher das Fax nur dann notwendig, wenn die im Whois hinterlegte e-mail-Adresse nicht korrekt ist und der Kunde die e-mail nicht bestätigen kann.
-------------------------------------------------------------------------------------
Zum 12. November 2004 tritt die sog. "Inter-Registrar Transfer Policy" (kurz IRTP) in Kraft und regelt verbindlich den künftigen Ablauf bei Transfers (KK, Providerwechsel) von generischen Top-Level-Domains (gTLDs).

Die wichtigsten Informationen im Überblick
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die neue Transfer Policy zusammengefasst:

Betroffen sind alle über das PartnerGate verfügbaren gTLDs: .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ und .NAME

  • Künftig ist es vorgeschrieben, dass der Inhaber oder Admin-C einer Domain vor der Einleitung eines Transfers seine Zustimmung erteilt.
  • Es gibt zwei erlaubte Verfahren die Autorisierung für einen Transfer beim Inhaber oder Admin-C einzuholen:
    • Physikalisches Verfahren (Fax, Brief)
    • Elektronisches Verfahren (e-mail)
  • Für die automatisierte Abwicklung von Transfer-Aufträgen über unser System wird ausschliesslich das elektronische Verfahren verwendet. Hierbei wird eine e-mail an den im Whois eingetragenen Inhaber bzw. Admin-C versandt, welcher seine Zustimmung zum Transfer in elektronischer Form erteilen kann.
  • Hierzu hat ICANN ein einheitliches Dokument ("Form of Authorisation", kurz FOA) für alle Registrare vorgesehen, welches künftig bei jedem Start eines Transfers automatisch an den Domain-Inhaber bzw. Admin-C verschickt wird.
  • Der sog. "Transfer Contact" (Inhaber oder Admin-C) muss binnen 2 Wochen auf einen Link klicken, der ihn auf einen neutralen Webserver verweist. Dort kann er seine Zustimmung zum KK-START geben oder den Transfer ablehnen. Ohne diese Zustimmung darf der Transfer künftig nicht mehr durchgeführt werden.
Vorteil: hat der Transfer Contact dem Transfer zugestimmt, wird dieser unverzüglich eingeleitet und der bisherige Provider bzw. Registrar wird informiert. Er ist dann verpflichtet, den Transfer zu bestätigen sofern kein legitimer Grund für eine Ablehnung nach den neuen Regelungen der ICANN vorliegt (siehe weiter unten). Es ist daher zu erwarten, dass der Umzug von gTLDs künftig reibungsloser vonstatten geht, da keine unbegründete Ablehnung mehr durch den verwaltenden Provider erfolgen darf.

Unverändert bleibt: wenn für eine Domain der Status REGISTRAR-LOCK gesetzt ist (siehe Whois), muss der Domaininhaber zunächst den REGISTRAR-LOCK durch seinen bisherigen Provider aufheben lassen, bevor ein Transfer technisch gestartet werden kann.

Wenn Sie unser Web-Interface nutzen, ändert sich für Sie technisch gesehen nichts. Die Vorgaben von ICANN werden von unserem System eigenständig erfüllt.

Künftiger Ablauf eines Transfers (Zusammenfassung)
Der Ablauf eines Transfers sieht künftig wie folgt aus:


  • Es wird ein Transfer-Auftrag (action-type "KK") an das Web-Interface oder den e-mail-Robot übermittelt
  • Das System generiert eine personalisierte e-mail und verschickt diese an den Inhaber bzw. Admin-C der Domain um dessen Zustimmung abzufragen
  • Dieser hat nun 14 Tage Zeit, den technischen Transfer auszulösen, indem er den Anweisungen in der e-mail folgt und eine Link bestätigt
  • Um sprachliche Probleme zu vermeiden, ist der Mail-Text sowohl in deutsch als auch in englisch verfasst
  • Sobald der Domain-Inhaber bzw. Admin-C auf den Link in der e-mail geklickt hat und den Transfer dadurch bestätigt, wird dieser über den zuständigen Registrar technisch ausgeführt.
Zulässige Gründe für eine Transfer-Ablehnung

Eine Ablehnung durch den bisherigen Provider ist nur mit einem der nachfolgend aufgeführten und von ICANN als zulässig anerkannten Gründen möglich:

  • Nachweis des Betrugsversuches
  • Laufendes UDRP-Verfahren
  • Gerichtsentscheid der einen Transfer unterbindet
  • Begründete Zweifel an der Identität des Inhabers/Admin-Cs
  • Nichtbezahlung der betroffenen Domain
  • Ablehnung durch den Domain-Inhaber (e-mail, Fax)
  • Domain befindet sich in einem LOCK-Status
  • Domain wurde vor weniger als 60 Tagen registriert
  • Domain wurde vor weniger als 60 Tagen transferiert
Weitergehende Informationen

Die neue Transfer Policy sowie weitere Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.icann.org/transfers/

Bitte warten!

Bitte warten... es dauert eine Sekunde!