Häufig gestellte Frage

Notwendige Cookies und Cookies zu Werbezwecken

Zuletzt aktualisiert vor 3 Jahren

BGH zu Cookies: Cookies zu Werbezwecken nur mit aktiver Einwilligung
Lange wurde über dieses Thema in Deutschland debattiert. Nachdem im Oktober 2019 der EuGH entschied, urteilte nun auch der BGH. Wenn Webseitenbetreiber eine Einwilligung für Cookies benötigen, müssen Nutzer diese aktiv setzen können. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht mehr. Rechtsanwalt Christian Solmecke erläutert die Hintergründe…
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Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Urteil am 01.10.2019:
Cookies nur bei aktiver Zustimmung
https://www.tagesschau.de/inland/eugh-cookie-101.html
Internetnutzer müsse dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen. … usw.
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Mehr Klarheit schafft hier WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte,
worauf ich hier gerne in kleinen Auszügen aufmerksam machen möchte:
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Cookies zu Werbezwecken nur mit aktiver Einwilligung
.. nun schafft der EuGH Klarheit: Wer Cookies nutzt, um etwa das Nutzerverhalten zu Werbezwecken zu analysieren und zu tracken, benötigt dafür die aktive Einwilligung des Nutzers.
Ein vor eingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht mehr. Das Urteil gilt explizit auch für die DSGVO. Viele Webseitenbetreiber müssen jetzt ihre Praxis ändern.

Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, welche auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden. Cookies
Manche sind technisch notwendig wie z.B. Session- oder Warenkorb-Cookies. Andere Cookies werden aber genutzt, um pseudonymisierte Informationen über das Nutzerverhalten zu erlangen und personalisierte Werbeanzeigen zu platzieren.
Und darum geht es hier in den News von Wilde Beuger Solmecke: https://www.wbs-law.de
Der EuGH hat nicht zu technisch notwendigen Cookies entschieden, auch wenn dies teilweise im Netz und in den Medien anders interpretiert wird. ... In dem Fall, …., ging es nur um Cookies zu werblichen Zwecken. .
Infos aus:
https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/eugh-cookies-aktive-einwilligung-c-673-17-45473/

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